Konformitätsbewertung & -erklärung

Erzeugungsanlagen größer 1MW Spitzenleistung, mit Inbetriebnahme ab  01.04.2011, müssen gem. BDEW-"Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz" ihre normengerechte Funktionsweise nachweisen. Der erste Schritt hierzu ist ein Anlagenzertifikat (idealerweise in der Planungsphase), welches die theoretische Erfüllung der Netzkriterien nachweist.

Um auch den realen Bezug zur fertiggestellten PV-Anlage zu haben, müssen sämtliche Inhalte des Anlagenzertifikates in einer EZA-Konformitätserklärung nachgewiesen werden. Der Schwerpunkt der Erklärung liegt auf der Wirk- und Blindleistungsregelung der Anlagen durch die Fernwirktechnik der Netzbetreiber und die Einhaltung der Einstellungen sämtlicher Schutzeinrichtungen auf Mittel- und Niederspannungsebene.

 

Für die Ausstellung von Anlagenzertifikaten sind nur nach DIN EN 45011 akkreditierte Zertifizierungsstellen berechtigt. Ein ähnlich hochwertiger Anspruch liegt nach FGW-"Technische Richtlinien für Erzeugungseinheiten und -anlagen, Teil 8" auf den Unternehmen, die eine Konformität nachweisen können.

An dieser Stelle setzt das INGENIEURBÜRO Zeugner an und bietet Ihnen qualifizierte Abnahmen und Nachweise zur Konformität Ihrer PV-Anlage gem. BDEW, TR8  und Anlagenzertifikat.

 

Hier gelangen Sie zu unseren Referenzen!

Deckblatt Konformitätserklärung gemäß Technicher Richtlinie 8 (TR8), Revision 06
Deckblatt Konformitätserklärung gemäß Technicher Richtlinie 8 (TR8), Revision 06