vollständige oder individuelle Inaugenscheinnahme

Von den ca. 1.500.000 existierenden PV-Anlagen in Deutschland schätzen Experten rund 50% bis 70%mit Mängeln in Montage, Elektrik oder Ertragsprognose ein. Das ist ein enormer Anteil und das bittere Ergebnis der falsch verstanden Förderung zur Steigerung des Anteils an regenerativen Energien in Deutschland.

Durch die "neue" Technologie der photovoltaischen Stromerzeugung mangelte es zu Beginn (2000 - 2008) vor allem an Vorschriften und Normen zur richtigen Planung, Montage und Inbetriebnahme von PV-Anlagen, sodaß auch Laien auf dem Gebiet der Elektrotechnik und sogar "Goldsucher" mit Aussicht auf schnelle und hohe Gewinne, viele PV-Anlagen ohne den nötigen Sachverstand und ohne Rücksicht auf die Betreiber errichteten.

Zum Vorteil aller PV-Anlagenbesitzer ist der allgemein anerkannte Stand der Technik mittlerweile gut etabliert und auch in vielen Normen niedergeschrieben, sodass Mängel klar benannt und bereits in der Montagephase adressiert werden können. Für Betreiber älterer PV-Anlage gilt zumeist eine 5-Jahres-Gewährleistung, da eine PV-Anlage grundsätzlich ein zu erstellendes Werk darstellt und keine Verschaffung einer (Standard-)Sache an sich. Auch wenn Solarteure hier gern das Gegenteil behaupten, wurde dies bereits in mehreren Urteilen verscheidener Gerichtsinstanzen geklärt.

Besteht bei Ihrer Anlage der (Anfangs-)Verdacht eines Mangels und ist Ihre Anlage nicht älter als 5 Jahre, so gibt es für Sie 2 Möglichkeiten. Die einfachste und für Sie beste Lösung ist die Einigung mit dem Errichter. Dabei ist darauf zu achten, dass alle Mängel klar benannt und dokumentiert werden! Die andere Möglichkeit ist die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen aus dem Fachbereich Photovoltaik zur Benennung von evtl. bestehenden Mängeln und Erstellung eines gerichtstauglichen Gutachtens, da hiermit am einfachsten die eigenen Interessen gegenüber unwilligen Errichtern durchgesetzt werden können.

 

Für beide Möglichkeiten stehe ich Ihnen zur vollen Verfügung!

 

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